Steuererklärung ganz einfach.

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Graber Sandro
Anleitung

Steuererklärung ganz einfach

Die Erstellung der Steuererklärung kann schnell und unkompliziert sein.

01

Konto erstellen

Erstelle dein Konto. Melde dich mit deiner Email oder deinem Social-Login an.

02

Angaben erfassen

Beantworte die Fragebogen von Ditax.

03

Unterlagen hochladen

Aufgrund deiner Angaben wird eine Checkliste generiert. Lade die entsprechneden Unterlagen hoch.

04

Einreichen

Reiche deine Angaben und Unterlagen ein. Wir erstellen deine Steuererklärung und sende dir diese zu.

Unterhaltskosten an Immobilien

Werterhaltende Unterhaltskosten können bei der Einkommenssteuer abgesetzt werden. Zusätzlich können energetische Investionen wie Photovoltaikanlage, Gebäudedämmung und weitere Massnahmen bei der Einkommenssteuer abgezogen werden. Investionskosten können bei einem Verkauf der Liegenschaft abgezogen werden. Hierbei spielt es keine Rolle, wie alt die Belege sind diese müssen nur nachgewiesen werden können. Somit können auch Rechnungen die älter als 10 Jahre sind von der Grundstückgewinnsteuer abgezogen werden.

Säule 3a

Arbeitnehmer können die in die Säule 3a eingezahlten Beträge bis zu einem Höchstbetrag von rund 7'258 CHF für Angestellte und 36'288 CHF für Selbstständige ohne angeschlossene Pensionskassen von ihrem zu versteuernden Einkommen abziehen.

Säule 2 (BVG)

Freiwillige Einkäufe in die 2. Säule sogenannte BVG-Einkäufe können bei der Einkommenssteuer abgezogen werden.

Versicherungsabzug

Die Kosten für die Versicherungen werden als Pauschalabzug berücksichtigt.

Säule 3a

Arbeitnehmer können die in die Säule 3a eingezahlten Beträge bis zu einem Höchstbetrag von rund 7'258 CHF für Angestellte und 36'288 CHF für Selbstständige ohne angeschlossene Pensionskassen von ihrem zu versteuernden Einkommen abziehen.

Säule 2 (BVG)

Freiwillige Einkäufe in die 2. Säule sogenannte BVG-Einkäufe können bei der Einkommenssteuer abgezogen werden.

Versicherungsabzug

Die Kosten für die Versicherungen werden als Pauschalabzug berücksichtigt.

Kosten für den Arbeitsweg

Kosten für den Arbeitsweg können steuerlich geltend gemacht werden, wenn öffentliche Verkehrsmittel, das Auto oder das Fahrrad genutzt werden. Dabei sind einige Details zu berücksichtigen, wie die Häufigkeit der Fahrten und das verwendete Verkehrsmittel. Bei der Erstellung der Steuererklärung sollte darauf geachtet werden, dass der abzusetzende Betrag die Obergrenze von 3000 Schweizer Franken nicht überschreitet.

Aus- und Weiterbildungskosten

Aus- und Weiterbildungskosten können steuerlich geltend gemacht werden, wobei der Höchstbetrag für Weiterbildungen auf 12'000 Franken begrenzt ist. Es ist jedoch zu beachten, dass Ausbildungskosten wie die Ausgaben für ein Erststudium oder eine Lehre nicht absetzbar sind.

Versicherungsabzug

Berufsbedingte Verpflegungskosten können ebenfalls steuerlich geltend gemacht werden. In der Regel können Verpflegungskosten für die Arbeit abgezogen werden. Wenn es jedoch zumutbar ist, dass der Arbeitnehmer auch zu Hause hätte essen können, sind die Kosten für die auswärtige Verpflegung nicht abzugsfähig. Dabei spielt insbesondere die Entfernung zwischen Arbeitsstätte und Wohnsitz eine entscheidende Rolle.

Zweiverdienerabzug

Wenn beide Ehepartner berufstätig sind, können sie Sonderabzüge steuerlich geltend machen. Je nach Kanton gelten dafür festgelegte Höchstbeträge. Der Maximalbetrag bei der Bundessteuer beträgt 13'400 Franken.

Abzüge Krankheits- und Behinderungskosten​

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Krankheits- und Unfallkosten

Kosten für den Arbeitsweg können steuerlich geltend gemacht werden, wenn öffentliche Verkehrsmittel, das Auto oder das Fahrrad genutzt werden. Dabei sind einige Details zu berücksichtigen, wie die Häufigkeit der Fahrten und das verwendete Verkehrsmittel. Bei der Erstellung der Steuererklärung sollte darauf geachtet werden, dass der abzusetzende Betrag die Obergrenze von 3000 Schweizer Franken nicht überschreitet.

Behinderungsbedingte Kosten

Behindertheitsbedingte Ausgaben können steuerlich abgezogen werden. Im Gegensatz zu Unfall- und Krankheitskosten sind behindertheitsbedingte Zusatzkosten in der Regel vollständig abzugsfähig. Die Person muss jedoch als behindert anerkannt sein, um diesen Abzug geltend machen zu können. Zu den nicht absetzbaren Kosten gehören Sehhilfen wie Kontaktlinsen oder Brillen.

Kosten für Kinderbetreuung

Auch Fremdbetreuungskosten für Kinder können steuerlich geltend gemacht werden. Dazu zählen die Ausgaben für Tagesmütter und Kinderkrippen, die abgezogen werden können. Dabei dürfen die festgelegten Höchstbeträge nicht überschritten werden.

Kinderabzug

Bei der direkten Bundessteuer können pro Kind 6'500 Franken als Sozialabzug geltend gemacht werden. Abhängig vom Wohnort sind zudem gesonderte Pauschalbeträge oder höhere Abzüge möglich.

Kindes- und Ehegattenunterhalt

Unterhaltszahlungen und Alimente können steuerlich geltend gemacht werden. Sowohl Zahlungen für den Ehegatten- als auch für den Kindesunterhalt sind abzugsfähig.

Abzüge Spenden und Schulden​

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Spenden

Auch Fremdbetreuungskosten für Kinder können steuerlich geltend gemacht werden. Dazu zählen die Ausgaben für Tagesmütter und Kinderkrippen, die abgezogen werden können. Dabei dürfen die festgelegten Höchstbeträge nicht überschritten werden.

Spenden an politische Parteien

Mitgliedsbeiträge und Spenden an politische Parteien können steuerlich geltend gemacht werden. Seit 2011 gilt die Regelung, dass Privatpersonen in allen Kantonen ihre an politische Parteien gezahlten Mitgliedsbeiträge steuerlich absetzen können.

Schuldzinsen

Bei aufgenommenen Bankkrediten können die angefallenen Schuldzinsen von der Einkommenssteuer abgezogen werden. Diese abzugsfähigen Schuldzinsen können aus privaten Darlehen, Hypotheken oder anderen privaten Krediten resultieren.

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