Steuerberatung in Magden für Privatpersonen.
Wir sind dein kompetenter und qualifizierter Partner im Zusammenhang mit dem Ausfüllen deiner Steuererklärung. Unser Wissen ist dein Mehrwert, und die gesamte Dienstleistung ist virtuell. Wir stellen sicher, dass alle Vergünstigungen erfasst werden und unterstützen dich bei der Steuergestaltung.
«Babys schreien, wenn sie auf die Welt kommen, weil sie steuerpflichtig sind.» – Wusstest du, dass die Steuerpflicht bereits mit der Geburt beginnt und nicht erst mit der Erwachsenwerden? Die Eltern besteuern lediglich das Besitz des Kindes. Generiert ein Kind Einkommen, unterliegt dieses eigenständig der Steuer auf Einkommen und muss eine Steuererklärung ausfüllen.
Warum die Steuererklärung ausfüllen lassen?
Aufgrund unserer langjährige Erfahrung und unsere fachspezifischen Weiterbildungen können wir, Steuervorteile aufzudecken, die oft einem Laien unbemerkt bleiben. Aufgrund unseres Fachwissens sind wir in der Lage Steuerabzüge beim Ausfüllen der Steuererklärung berücksichtigen, damit du möglichst wenig Abgaben entrichten musst. Zusätzlich bleibt dir dadurch Freiraum, um dich den schönen Seiten des Lebens zu zuwenden.
Das sind wir
Sandro Graber Treuhänder mit eidg. Fachausweis
Ditax Fintech mit Swissness
Ein Experten-Team spezialisiert auf die Erstellung von Steuerdokumenten. Mit mehr als sechs Jahren Erfahrung sind wir tätig im Bereich Treuhand und Steuern. Zu unseren Serviceangeboten gehört die Führung der Finanzaufzeichnungen, das Erstellen von Steuerformularen, das Überprüfen der Steuerrechnung und die Interessenvertretung von Klienten in Steuerfragen.
Unsere Dienstleistung im Bereich Steuern kurz erklärt
Steuererklärung ganz einfach. Wir erstellen deine Steuerdokumente.
Mit unserer jahrelangen Expertise haben wir die Hürden beim der Erstellung der Steuererklärung untersucht und mit unserem System Ditax eine Effizienzsteigerung programmiert. So können wir effizienter arbeiten und dir eine wirtschaftlichere Alternative zum Bearbeiten der steuerlichen Dokumente anbieten. So steht mehr Zeit zur Verfügung für die Steuerberatung.
Mit unserem Assistenten Ditax haben wir einen virtuellen Assistenten erstellt, welcher unseren Kunden hilft, alle Papiere problemlos und lückenlos zu übertragen. Mit der In-App-Kommunikation stellen wir sicher, dass alle Daten nur auf unseren Server-Systemen gespeichert sind und stellen sicher, dass eine reibungsloser und schneller Austausch zwischen unserem Team und den Mandanten gegeben ist.
Steuertipps und Abzüge
Existiert der heilige Gral der Steueroptimierung? – Leider müssen wir dich bereits im Vorfeld enttäuschen, diesen gibt es nicht. Der Ausdruck Steuerplanung erklärt die Möglichkeiten zur Steuerersparnis und Steuerberatung am besten. Eine Steuerlastreduzierung benötigt immer auch eine Vorausschau. Als Steuerberater ist es daher entscheidend, den Faktor Zeit als auch die Interessen der Klienten in die Steuerplanung einzubeziehen.
Laut neuem Bundesgerichtsurteil darf im Alter von 60 Jahren die 3. Säule bezogen werden und gleichzeitig ein Einkauf in die Pensionskasse getätigt werden. Auf diese Weise finanziert man einen Einkauf ins BVG mit der Säule 3a. Falls du vorab weißt, dass du einen Bezug von Kapital aus deiner beruflichen Vorsorge geplant hast, macht dieser Schritt viel Sinn. Somit kannst du, während 3 Steuerperioden die steuerliche Belastung verringern und das ohne deine Liquidität einzuschränken. Die Haltedauer zum Kapitalabruf beträgt bei der beruflichen Vorsorge drei Jahre. Deine Einzahlungsmöglichkeiten mit im Alter von 60, 61 und 62 kannst du optimal nutzen.
Abzüge Immobilien
Unterhaltskosten an Immobilien
Werterhaltende Unterhaltskosten können bei der Einkommenssteuer abgesetzt werden. Zusätzlich können energetische Investionen wie Photovoltaikanlage, Gebäudedämmung und weitere Massnahmen bei der Einkommenssteuer abgezogen werden.
Investionskosten können bei einem Verkauf der Liegenschaft abgezogen werden. Hierbei spielt es keine Rolle, wie alt die Belege sind diese müssen nur nachgewiesen werden können. Somit können auch Rechnungen die älter als 10 Jahre sind von der Grundstückgewinnsteuer abgezogen werden.
Abzüge Versicherungen
Säule 3a
Arbeitnehmer können die in die Säule 3a eingezahlten Beträge bis zu einem Höchstbetrag von rund 7’056 CHF für Angestellte und 35’280 CHF für Selbstständige ohne angeschlossene Pensionskassen von ihrem zu versteuernden Einkommen abziehen.
Säule 2
Freiwillige Einkäufe in die 2. Säule sogenannte BVG-Einkäufe können bei der Einkommenssteuer abgezogen werden.
Versicherungsabzug
Die Kosten für die Versicherungen werden als Pauschalabzug berücksichtigt.
Abzüge Berufskosten
Kosten für den Arbeitsweg
Kosten für den Arbeitsweg können steuerlich geltend gemacht werden, wenn öffentliche Verkehrsmittel, das Auto oder das Fahrrad genutzt werden. Dabei sind einige Details zu berücksichtigen, wie die Häufigkeit der Fahrten und das verwendete Verkehrsmittel. Bei der Erstellung der Steuererklärung sollte darauf geachtet werden, dass der abzusetzende Betrag die Obergrenze von 3000 Schweizer Franken nicht überschreitet.
Aus- und Weiterbildungskosten
Aus- und Weiterbildungskosten können steuerlich geltend gemacht werden, wobei der Höchstbetrag für Weiterbildungen auf 12’000 Franken begrenzt ist. Es ist jedoch zu beachten, dass Ausbildungskosten wie die Ausgaben für ein Erststudium oder eine Lehre nicht absetzbar sind.
Auswärtige Verpflegung
Berufsbedingte Verpflegungskosten können ebenfalls steuerlich geltend gemacht werden. In der Regel können Verpflegungskosten für die Arbeit abgezogen werden. Wenn es jedoch zumutbar ist, dass der Arbeitnehmer auch zu Hause hätte essen können, sind die Kosten für die auswärtige Verpflegung nicht abzugsfähig. Dabei spielt insbesondere die Entfernung zwischen Arbeitsstätte und Wohnsitz eine entscheidende Rolle.
Zweiverdienerabzug
Wenn beide Ehepartner berufstätig sind, können sie Sonderabzüge steuerlich geltend machen. Je nach Kanton gelten dafür festgelegte Höchstbeträge. Der Maximalbetrag bei der Bundessteuer beträgt 13’400 Franken.
Abzüge Krankheits- und Behinderungskosten
Krankheits- und Unfallkosten
Krankheitskosten, die Sie selbst bezahlen können steuerlich geltend gemacht werden.
Diese Ausgaben sind jedoch nur dann abzugsfähig, wenn sie einen bestimmten Prozentsatz Ihres Nettoeinkommens überschreiten, beispielsweise 5 Prozent.
Behinderungsbedingte Kosten
Behindertheitsbedingte Ausgaben können steuerlich abgezogen werden. Im Gegensatz zu Unfall- und Krankheitskosten sind behindertheitsbedingte Zusatzkosten in der Regel vollständig abzugsfähig. Die Person muss jedoch als behindert anerkannt sein, um diesen Abzug geltend machen zu können. Zu den nicht absetzbaren Kosten gehören Sehhilfen wie Kontaktlinsen oder Brillen.
Abzüge Familien
Kosten für Kinderbetreuung
Auch Fremdbetreuungskosten für Kinder können steuerlich geltend gemacht werden. Dazu zählen die Ausgaben für Tagesmütter und Kinderkrippen, die abgezogen werden können. Dabei dürfen die festgelegten Höchstbeträge nicht überschritten werden.
Kinderabzug
Bei der direkten Bundessteuer können pro Kind 6’500 Franken als Sozialabzug geltend gemacht werden. Abhängig vom Wohnort sind zudem gesonderte Pauschalbeträge oder höhere Abzüge möglich.
Kindes- und Ehegattenunterhalt
Unterhaltszahlungen und Alimente können steuerlich geltend gemacht werden. Sowohl Zahlungen für den Ehegatten- als auch für den Kindesunterhalt sind abzugsfähig.
Abzüge Spenden und Schulden
Spenden
Spenden an gemeinnützige Organisationen und Institutionen können steuerlich geltend gemacht werden.
Spenden an politische Parteien
Mitgliedsbeiträge und Spenden an politische Parteien können steuerlich geltend gemacht werden. Seit 2011 gilt die Regelung, dass Privatpersonen in allen Kantonen ihre an politische Parteien gezahlten Mitgliedsbeiträge steuerlich absetzen können.
Schuldzinsen
Bei aufgenommenen Bankkrediten können die angefallenen Schuldzinsen von der Einkommenssteuer abgezogen werden. Diese abzugsfähigen Schuldzinsen können aus privaten Darlehen, Hypotheken oder anderen privaten Krediten resultieren.
Checkliste für die steuerrelevanten Unterlagen
Ditax generiert automatisch eine induvidilaiserte Checkliste für deine Steuerunterlagen. Falls du jedoch lieber eine gesammt Übersicht wünscht, kannst du dir hier die Checkliste herunterladen damit alle Unterlagen zur Erstellung der Steuererklärung komplett sind:
Steuern als öffentliche Abgaben
Die Steuern in der Schweiz sind öffentliche Abgaben, die von Bürgern und Unternehmen zur Finanzierung der öffentlichen Ausgaben erhoben werden. Sie dienen der Finanzierung von Infrastruktur, Bildung, Gesundheitswesen und anderen öffentlichen Dienstleistungen. Es wird in Kausalabgaben, direkte – und indirekte Steuern unterschieden.
Das schweizerische Steuersystem
Das schweizerische Steuersystem ist geprägt von einem föderalen Aufbau, bei dem sowohl der Bund als auch die Kantone und Gemeinden Steuern erheben. Es basiert auf dem Prinzip der direkten und indirekten Steuern. Die direkten Steuern umfassen Einkommenssteuer, Vermögenssteuer und Gewinnsteuer, während die indirekten Steuern wie Mehrwertsteuer und Zölle auf Konsumgüter erhoben werden. Jeder Kanton hat sein eigenes Steuersystem mit unterschiedlichen Steuersätzen und Abzügen, was zu einer gewissen Steuerwettbewerbs zwischen den Kantonen führt.
Einteilung der Steuern nach Steuerarten
Kausalabgaben: Entgelt für eine direkte Leistung des Gemeinwesen
Direkte Steuern: subjektbezogen und mit Rücksichtnahme auf die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit
Indirekte Steuern: Objektbezogen – Das Steuersubjekt und der Steuerträger sind i.d.R. nicht identisch.
Rechtsgrundlagen und Schranken der Besteuerung
Bundesverfassung:
direkte Bundesteuer
Verrechnungssteuer
Mehrwertsteuer
Stempelabgaben
Ein- und Ausfuhrzölle
Tabaksteuer usw.
Kantonsverfassung:
Staats- und Gemeindesteuer
Kirchensteuern
Beiträge und Gebühren usw.
Rechtsquellen:
Gesetze
Staatsverträge
Verordnungen
Rechtsprechung
Das Steuerrechtsverhältnis und seine Elemente
Steuerobjekt: Gegenstand der Besteuerung
Steuersubjekt: Rechstpersönlichkeit
Steuerhoheit: Persönliche oder Wirtschaftlichezugehörigkeit
Steuerberechnungsgrundlage: Sachliche und zeitliche Berechnungsbasis
Steuermass: Steuertarife und Steuerfüsse
Aufgabe der Selbständigen Erwerbstätigkeit
Steuersparen mit der Aufgabe der Selbständigen Erwerbstätigkeit bei der Erstellung der Steuererklärung.
DBG Art. 18 Abs. 2 i.V.m. Art 37b DBG
Definitive Aufgabe nach dem vollendeten 55. Lebensjahr oder Unfähigkeit durch Invalidität.
Privilegierter Steuersatz oder mind. 2%
Automatisch generierte Beschreibung
Berechnung fiktiver Einkauf:
Durchschnittlicher Jahresgewinn 5 Jahre
*Altergutschriftensatz 15%
*Dauer (25 bis Geshäftsaufgabe)
=max. Altersguthaben
-Effktives Altersguthaben
= Fiktive Deckungslücke
Vereine, Stiftungen, übrige juristische Personen und Anlagefonds
Verein:
-Allgemeine Regeln der Gewinnermittlung gelten auch für Vereine
-Mitgliederbeiträge werden nicht zum steuerbaren Gewinn gerechnet
-Die übrigen Erträge sind steuerbar
-Aufwendungen, welche nicht im Zusammenhang mit den steuerbaren Erträgen stehen können nur abgezogen werden, wenn sie die Mietgliederbeiträge übersteigen.
-Spartenrechnung notwendig
-Bundessteuer 4.25%
-Gewinne unter CHF 5’000 sind steuerfrei
Stiftungen/Übrige juristische Personen:
-Allgemeine Regeln der Gewinnermittlung gelten auch für Vereine
-Häufig von Gewinnsteuern befreit da gemeinnützig
– Bundessteuer 4.25%
-Gewinne unter CHF 5’000 sind steuerfrei
-Kapital gilt das Reinvermögen
Anlagefonds:
-Werden selbst nicht besteuert da die Erträge und das Vermögen von den Anlegern versteuert wird
Ausnahmen:
-mit direktem Grundbesitz àErträge und Vermögen aus direktem Grundbesitz: direkte Besteuerung 4.25%, Keine Besteuerung Anleger; Steuerbefreit, wenn Anleger ausschliesslich steuerbefreite Vorsorgeeinrichtungen sind. Übrige Erträge und übriges Vermögen werden auf Stufe Anleger besteuert.
-Investmentgesellschaft mit fixem Kapital à Wie Kapitalgesellschaften Bundessteuer 8.5%; zzgl. Besteuerung Anleger
Anlageform | Steuern Kapitalanlage |
Grundsatz | Keine Besteuerung |
Erträge und Vermögen aus direktem Grundbesitz | Als übrige Juristische Person besteuert (4.25%) |
Kapitalgewinne | Keine Besteuerung |
Investmentges. mit fix. Kapital | Als Kapitalgesellschaft |
Erbschafts- und Schenkungssteuer
Steuerhoheit: Kanton
Steuersubjekt: Beschenkten, Erben, Vermächtnisnehmer
Steuerobjekt: Schenkung, Vermögensanfälle von Todeswegen, Vermächtnis
Kompetenz zur Erhebung von Erbschafts- bzw. Schenkungssteuern liegt in der Regel beim
Steuerbemessung: Verkehrswert (kantonale Freibeträge möglich) mit Abzug der darauf lastenden Schulden.
-Kanton des letzten Wohnsitzes des Erblassers
-Kanton des Wohnsitzes des Schenkers
-Belegenheitskanton bei unbeweglichen Vermögen (z.B. Grundstücke)
ZH | SH | TI |
Wohnsitz | Kanzlei | Ferien-Wohnung |
Steuern | Keine Steuern | Steuern |
Aktien von Immobilien AG gelten als bewegliches Vermögen.
Ist die Ferienwohnung in einer AG würde sie in Zürich besteuert werden.
Wichtig ist in der Praxis die Unterscheidung zwischen einer Schenkung oder Einkommen. Es darf keine unmittelbare Gegenleistung erfolgen.
Einkommens und Vermögenssteuer natürliche Personen
Steuerhoheit
Steuersubjekt (Persönliche Voraussetzungen, Steuerrechtliche Zugehörigkeit, Umfang der Steuerpflicht, Beginn und Ende der Steuerpflicht, Steuernachfolge, Haftung und Mithaftung für die Steuer)
Steuersubjekt
Steuersubjekt sind alle natürlichen Personen.
Steuerrechtliche Zugehörigkeit
Persönliche Zugehörigkeit
Wirtschaftliche Zugehörigkeit
Umfang der Steuerpflicht
Persönliche Zugehörigkeit= unbeschränkte Steuerpflicht, Hauptsteuerdomizil
Wirtschaftliche Zugehörigkeit= begrenzte Steuerpflicht, Nebensteuerdomizil
Beginn und Ende der Steuerpflicht
Die Steuerpflicht aufgrund persönlicher Zugehörigkeit beginnt mit der Begründung des steuerrechtlichen Wohnsitzes in der Schweiz, im Kanton bzw. In der Gemeinde. Daher mit der Geburt oder dem Zuzug.
Sie endet mit dem Tod oder dem Wegzug bzw. Bei wirtschaftlicher Zugehörigkeit mit der Aufgabe der steuerbaren Werte.
Steuernachfolge
Bei Tod treten die Erben in die Rechte und Pflichten. Sie haften solidarisch für die vom Erblasser geschuldeten Steuern bis zur Höhe ihrer Erbteile, mit Einschluss der Vorempfänge.
Haftung und Mithaftung für die Steuer
Ehegatten in ungetrennter Ehe haften solidarisch für die Gesamtsteuer. Jeder Gatte haftet jedoch nur für seinen Anteil an der Gesamtsteuer, wenn einer der beiden zahlungsunfähig ist. Sie haften solidarisch für das Kindereinkommen. Bei getrennter Ehe entfällt die Solidarhaftung auch für die noch offenen Steuerschulden.
Welche Ausbildungen im bereich Steuern gibt es in der Schweiz?
Treuhänder mit eidg. Fachausweis
dipl. Steuerexperte
dipl. Treuhandexperte
Abgabefristen für das ausfüllen der Steuererklärung
Du hast noch nicht alle Unterlagen oder benötigst mehr Zeit? Kein Problem die Frist zur Einreichung der Steuererklärung kann mittels Fristverlängerung beim Steueramt oder deine Steuerbehörde erstreckt werden. Wir sorgen dafür, dass deine Steuererklärung fristgerecht ausgefüllt und eingereicht werden kann.
Kanton | Fristen für Privatpersonen |
Aargau | Untersch. je nach Gemeinde |
Appenzell Ausserrhoden | Ordentliche Frist: |
31.03.2024 | |
Maximale Verlängerung: | |
31.12.2024 | |
Zusätzliche Verlängerung: | |
mit Gesuch | |
Appenzell | Ordentliche Frist: |
Innerrhoden | 30.04.2024 |
Maximale Verlängerung: | |
30.11.2024 | |
Basel- | Ordentliche Frist: |
Landschaft | 31.03.2024 |
Maximale Verlängerung: | |
30.09.2024 | |
Zusätzliche Verlängerung: | |
mit Gesuch | |
Basel-Stadt | Ordentliche Frist: |
31.03.2024 | |
Maximale Verlängerung: | |
31.12.2024 | |
Zusätzliche Verlängerung: | |
mit Gesuch | |
Bern | Ordentliche Frist: |
15.03.2024 | |
Maximale Verlängerung: | |
15.11.2024 | |
Freiburg | Ordentliche Frist: |
31.03.2024 | |
Maximale Verlängerung: | |
15.12.2024 | |
Glarus | Ordentliche Frist: |
31.03.2024 | |
Maximale Verlängerung: | |
30.09.2024 | |
Zusätzliche Verlängerung: | |
mit Gesuch | |
Graubünden | Ordentliche Frist: |
31.03.2024 | |
Maximale Verlängerung: | |
30.09.2024 | |
Luzern | Ordentliche Frist: |
31.03.2024 | |
Maximale Verlängerung: | |
31.08.2024 | |
Nidwalden | Ordentliche Frist: |
31.03.2024 | |
Maximale Verlängerung: | |
30.09.2024 | |
Zusätzliche Verlängerung: | |
mit Gesuch | |
Obwalden | Ordentliche Frist: |
30.04.2024 | |
Maximale Verlängerung: | |
31.12.2024 | |
Zusätzliche Verlängerung: | |
mit Gesuch | |
Schaffhausen | Ordentliche Frist: |
31.03.2024 | |
Maximale Verlängerung: | |
30.11.2024 | |
Zusätzliche Verlängerung: | |
mit Gesuch | |
Schwyz | Ordentliche Frist: |
31.03.2024 | |
Maximale Verlängerung: | |
31.12.2024 | |
Solothurn | Ordentliche Frist: |
31.03.2024 | |
Maximale Verlängerung: | |
30.11.2024 | |
St. Gallen | Ordentliche Frist: |
31.03.2024 | |
Maximale Verlängerung: | |
individuell | |
Thurgau | Ordentliche Frist: |
individuell | |
Uri | Ordentliche Frist: |
31.03.2024 | |
Maximale Verlängerung: | |
30.09.2024 | |
Wallis | Ordentliche Frist: |
31.03.2024 | |
Maximale Verlängerung: | |
individuell | |
Zug | Ordentliche Frist: |
30.04.2024 | |
Maximale Verlängerung: | |
31.12.2024 | |
Zusätzliche Verlängerung: | |
mit Gesuch | |
Zürich | Ordentliche Frist: |
31.03.2024 | |
Maximale Verlängerung: | |
30.11.2024 | |